Rückgabe eines Leasingfahrzeuges
Die folgenden Punkte sollen als Leitfaden für die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges dienen, um Probleme und unnötige Kosten zu vermeiden.
Sowohl beim Restwertvertrag als auch beim Kilometerleasingvertrag bestimmt der Zustand des Fahrzeuges die Höhe einer etwaigen Nachzahlungsverpflichtung des Leasingnehmers.
Um eine Auseinandersetzung mit der Leasinggesellschaft/Händler über den Wert b.z.w. Zustand des Fahrzeuges zu vermeiden, kommen Sie am besten vor der Abgabe mit dem Wagen zur Gebrauchtwagenprüfung zu uns. Hier erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Rücknahmeprotokoll, in dem alle beanstandeten Schäden aufgenommen werden (Ausmaß von Kratzern, Steinschlägen, Lackschäden oder Beulen). Anhand dieser Kriterien bewertet der KFZ-Sachverständige den Fahrzeugzustand. Er unterscheidet nach nutzungsgemäßen Gebrauchsspuren und Schäden, die auf Kosten des Leasingnehmers zu beseitigen sind. Ist eine Reparatur erforderlich, geschieht dies so günstig wie möglich. Konkret bedeutet das: vor dem Ersatz von Teilen prüft der Sachverständige eine Reparatur, statt aufwändiger Lackierungen gibt er modernen Smart – Repair – Verfahren den Vorzug.
Sie erhalten anhand des Protokolls von uns ein Reparaturkosten – Angebot. Das Laesingfahrzeug wird nach den erforderlichen Arbeiten vom Sachverständigen nochmals sorgfältig überprüft.
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